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Förderkonzept der Grundschule Süsel

 

 

 

1. Vor dem Schulstart

 

Die gemeindeansässigen KiTas kommen wöchentlich in die GS-Süsel, um die Sporthalle zu nutzen und *Vorschulunterricht* durchzuführen. Dabei lernen sie schon das zukünftige Schulgebäude kennen. 

Des Weiteren besuchen die einzuschulenden Kinder im letzten Quartal einmal unsere Klassen der Eingangsstufe für eine „Schnupperstunde“. 

 

Im Rahmen der Eingangsdiagnostik findet jährlich im Herbst vor der Einschulung ein Schulspiel statt. Bei diesem werden die sprachlichen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten der Kinder analysiert und die Interaktion innerhalb einer Gruppe beobachtet. Diese Beobachtungen fließen in die zukünftige Klassenzusammensetzung ein. Außerdem können Auffälligkeiten (kognitiv, motorisch, sozial-emotional, sprachlich, etc) frühzeitig erkannt und fördernde Maßnahmen bei Bedarf eingeleitet werden. 

 

 

2. Kooperation zwischen Schule und der Offenen Ganztagsschule (OGS)

 

Seit Bestehen der OGS wird die Kooperation stetig intensiviert.

Bindeglieder zwischen Schule und OGS sind die Schulsozialarbeit, die Kooperationsbeauftragte Lehrkraft der Schule, die Hausaufgabenbetreuung durch das Personal der OGS, sowie das Personal für Schulbegleitungen am Vormittag, das am Nachmittag in der OGS arbeitet. Gemeinsame Veranstaltungen, regelmäßiger Austausch, unter Wahrung des Datenschutzes, zwischen Schulleitung und Leitung der OGS sowie regelmäßige Teilnahme des Schulsozialarbeiters und der Leitung der OGS an den Lehrerkonferenzen kommen hinzu.

Durch diese enge Vernetzung hat man die Kinder gut im Blick. So lassen sich Besonderheiten frühzeitig erkennen und fördernde Maßnahmen können eingeleitet werden. 

 

 

3. Fördermöglichkeiten in den einzelnen Klassenstufen

 

   3.1. Schwerpunkte der Förderung in der Eingangsstufe

 

Im Rahmen der Eingangsstufe unterstützen Lehrkräfte des FÖZ Eutin die Lehrkräfte der Grundschule durch Beratung, lernprozessbegleitende Diagnostik und gezielte Fördermaßnahmen, um möglichst Förderbedarf zu vermeiden.

 

Im ersten Quartal der ersten Jahrgangsstufe wird der Lernstand durch Beobachtungen und eine Eingangsdiagnostik ermittelt und die Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten binnendifferenziert unterrichtet.

Später werden schriftliche Lernstandsermittlungen durchgeführt. Diese untermauern die Vermutung einer möglichen Verkürzung der Eingangsphase oder den Verbleib für ein drittes Jahr.

Wenn möglich wird schon ab der ersten Jahrgangsstufe eine klassenübergreifende Förderstunde in Deutsch und Mathe angeboten. 

Zum Halbjahreswechsel finden verpflichtende Lernstandsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und den entsprechenden Fachlehrkräften (Deutsch und Mathe) statt.   

Unter Umständen werden erstmals Lernpläne für Kinder geschrieben, die Schwierigkeiten im Lern- und Arbeits- und Sozialverhalten aufweisen und mit den Eltern besprochen. 

 

   3.2. Schwerpunkte der Förderung in der 3. und 4. Jahrgangsstufe

 

     3.2.1. Fördermaßnahmen im Fach Deutsch

 

In der dritten und vierten Jahrgangsstufe wird Förderunterricht in klassenübergreifenden Kleingruppen erteilt. Hier wird an den Schwerpunkten Lesen, Rechtschreibung und Grammatik gearbeitet. 

Lernpläne zur individuellen Förderung werden fortgeführt oder erstmalig geschrieben. 

 

Zum Ende des 1. Halbjahres der vierten Jahrgangsstufe werden die Kinder mit vermuteter Lese-, Rechtschreibschwäche (Legasthenie) von einer entsprechend fortgebildeten Lehrkraft überprüft. Der Förderunterricht im zweiten Halbjahr der 4. Jahrgangsstufe berücksichtigt verstärkt die Kinder, bei denen eine Legasthenie förmlich festgestellt wurde.

 

     3.2.2. Fördermaßnahmen im Fach Mathematik

 

Die Kinder der 3. und 4. Jahrgangsstufe erhalten nach Möglichkeit in beiden Jahren Förderunterricht. 

Der Einsatz von Anschauungsmaterial, Forder- und Förderheften ist ein fester Bestandteil und unterstützt bei der Binnendifferenzierung. 

 

 

 

4. Begabtenförderung

 

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung werden durch Differenzierung im Unterricht gefordert. Hier wird bevorzugt mit Forderheften gearbeitet und die Arbeit am Computer eingesetzt. 

 

 

5. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Auffälligkeiten der sozial-emotionalen Entwicklung

 

Die Begleitung von Kindern mit sozial - emotionalen Auffälligkeiten basiert auf fünf Säulen.

 

   1. Säule: Schulsozialarbeit

   Der Schulsozialarbeiter führt in Absprache Gespräche mit Kindern, Eltern, Lehrkräften und dem Amt für Soziale Dienste und unterstützt die Klassen     wöchentlich im sozialen Lernen (Teamgeister/Klassenrat). 

 

   2. Säule: Schulbegleitungen

  Nachdem Anträge, die durch Eltern gestellt und von Lehrkräften unterstützt werden, positiv beschieden wurden, bekommen die Kinder         

  Eingliederungshilfe nach § 35 a oder § 53.

 

   3. Säule: Doppelbesetzungen

   Zur Unterstützung im Unterricht betreuen Lehrkräfte in Doppelbesetzung auffällige Kinder in der Klasse oder bei Bedarf auch außerhalb des     

   Klassenraums.

 

   4. Säule: Offene Ganztagsschule (OGS)

  Im Nachmittagsbereich unterstützt die OGS die Schule neben der Hausaufgabenbetreuung auch mit Elterngesprächen. 

 

   5. Säule: Externe Unterstützung

  Bei Bedarf können unterschiedliche Institutionen hinzugezogen werden, wie zum Beispiel die Beratungslehrkraft vom FÖZ, das Jugendamt, der   

  schulpsychologische Dienst, etc. 

 

 

6. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen 

 

Wenn bei Kindern nach Durchlaufen der Eingangsstufe ein Förderschwerpunkt Lernen festgestellt wird, erhalten sie einen Förderplan mit individuellen Lernzielen. Dieser wird von der Lehrkraft des Förderzentrums in Zusammenarbeit mit den Unterrichtenden Lehrkräften erstellt und zweimal jährlich mit den Schülern und Erziehungsberechtigten besprochen und aktualisiert. 

Außerdem erhalten diese Kinder dann 1,5 -2 Stunden pro Woche zusätzliche Förderung durch eine Lehrkraft des Förderzentrums. 

Diese Förderung findet sowohl integrativ als auch in getrennten Lerngruppen statt. 

 

 

7. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

 

Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 kooperieren wir mit der „Schule am Papenmoor“ (Bad Schwartau) einem Förderzentrum für Geistige Entwicklung, die eine Außenstelle bei uns hat. 

Durch die Beschulung werden die Kinder wohnortnah unterrichtet. Lange Anfahrtswege werden vermieden. 

Nach Möglichkeit kooperieren jahrgangsgleiche Klassenstufen beider Schulen in ausgewählten Fächern nach Absprache. Auch Projektwochen, Feste und Schulveranstaltungen werden gemeinsam gestaltet und durchgeführt. 

 

 

8. Nachteilsausgleich/Notenschutz

 

Schülerinnen und Schülern, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Autistisches Verhalten, Sehen, Hören oder Körperlich-motorischer Entwicklung haben oder aber eine Behinderung nach§2 Abs.1 SGB IX nachweisen, wird bei zielgleicher Beschulung ein Nachteilsausgleich gewährt. 

Bei der Formulierung des Nachteilsausgleichs und bei der Entwicklung förderlicher Bedingungen für das Kind wird in regelmäßigen Abständen die Unterstützung durch die jeweils zuständigen Förderzentren (Kastanienhof Oldenburg, FÖZ Sehen, Hören Schleswig) sowie die Beratungsstelle für Autismus in Anspruch genommen.

Auch andere Diagnosen (z.B. ADHS, ADS) erfüllen die Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich.